Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Kunde bucht über das Touristikbüro Kuhn als Vermittler die ausgeschriebenen Reiseleistungen. Mit der Anmeldung bei dem Touristikbüro erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Touristikbüro den Vertragsabschluss an. Mit der schriftlichen Bestätigung über die Reservierung der im Angebot beschriebenen Leistung und nach Zahlungseingang vom Kunden durch das Touristikbüro kommt der Vertrag zustande. Das Touristikbüro tritt hierbei als Vermittler für die einzelnen Leistungsträger auf, deren Leistungen in eigener Verantwortung erbracht werden. Erst nach Zahlungseingang kann eine endgültige Buchung und Reservierung erfolgen. Sollten nach Zahlungseingang die Termine belegt sein, erstattat das Touristikbüro Kuhn die geleistete Zahlung unverzüglich.
2. Zahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung (Vertragsabschluss) ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7-14 Tagen auf das Konto des Touristikbüros, wie sie die Reisebestätigung nennt, zu zahlen. Kurzfristige Reservierungen verpflichten zur sofortigen Zahlung des vollständigen Reisepreises. Das Touristikbüro führt das Inkasso namens und im Auftrag der jeweiligen Leistungsträger durch.
3. Leistungen
4. Rücktritt
Vor Antritt der Reise kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermittler. Im Falle eines Rücktritts werden, als Ausgleich für entstandene Tätigkeiten und Auslagen, Rücktrittsgebühren erhoben, die sich wie folgt berechnen:
bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises,
ab 59. bis 40. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
ab 39. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises,
ab 19. bis 00. Tag vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises.
Das Touristikbüro erhebt die Rücktrittspauschalen namens und im Auftrag der jeweiligen Leistungsträger. Bis zum Reisebeginn hat der Reisende das Recht, zu verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzreisende als Gesamtschuldner.